Ergänzung der Beitragsordnung

Durch einen Beschluß der Vorstandschaft vom 11.05.2020 wurde die Beitragsordnung §3 mit dem Absatz 8 ergänzt.

§3, Absatz 8, Familienbeitrag:

Bei Erreichen des 18. Lebensjahres wird der Beitrag automatisch in den Erwachsenenbeitrag des gleichen Status (aktiv/passiv) überführt. Für die verbleibenden Familienmitglieder gilt weiterhin der Familienbeitrag, oder es wird in den entsprechenden Einzel-Tarif gewechselt, sofern dieser günstiger ist.
Der/die Verantwortliche für Beitragseinzug wird ca. 2 Monate vor Erreichen des 18. Lebensjahres die Familie über die anstehende Änderung informieren

 
Beitragsordnung